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Europarecht – Vorschlag für Europäisches Kaufrecht

Das Europäische Parlament hat am 26.02.2014 dem Kommissionsvorschlag für ein Europäisches Kaufrecht mit großer Mehrheit zugestimmt. Kunden und Unternehmen sollen dadurch die Wahl erhalten,  sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für einen europäischen Vertrag  entscheiden zu können.  Die Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln allerdings noch zustimmen.

 Verbraucher sollen sodann einfacher und sicherer in anderen EU-Ländern einkaufen können.