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Englisches Recht – Englische Ltd. und die deutsche Insolvenz

Darf ein „director“ einer englischen Company Limited by Shares, kurz Ltd, nach den nationalen Regelungen zur deutschen Insolvenzverschleppungshaftung strafrechtlich verfolgt werden?

Eine Insolvenzantragspflicht eines “directors” wird unterschiedlich beurteilt. In der einschlägigen Literatur wird vetreten, dass es keine entsprechende Anwendung des § 64 GmbHG in Verbindung mit §§ 17, 19 InsO für einen „director“ wie für den Geschäftsführer geben kann, die ihn verpflichten würde, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich Insolvenz in Deutschland anzumelden, weil dieser Bereich dem Gesellschaftsstatut zuzuordnen ist. Nach dem Gesellschaftsstatut und der Gründungstheorie ist für eine englische Ltd das englische Gesellschaftsrecht maßgeblich. Daher kann keine Pflicht bestehen nach § 15a und 17 InsO bei Zahlungsrückständen von mehr als 2 bis 4 Wochen eine Insolvenz anzumelden.

Diese Meinung fand Einzug in die Rechtsprechung, z.B. Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 24.03.2005, 17 C 289/04, welches Englisches Recht – Englische Ltd. und die deutsche Insolvenz weiterlesen