Englisches Erbrecht

Viele Engländer haben in Deutschland Familien gegründet, sind aber mit ihrer Heimat verwurzelt geblieben. Oft sichern sie sich und ihre Familien finanziell ab, indem sie große Teile ihres Geldvermögens auf englischen Banken deponieren, insbesondere auch bei Banken auf den Kanalinseln.

Im Falle des Todes ist es für die Hinterbliebenen in Deutschland nicht einfach, das Erbe abzuwickeln und über das Geld zu verfügen.

Selbst wenn ein deutsches Testament und ein deutscher Erbschein vorliegt, sind die englischen Bank oftmals nicht bereit, das Geld zu transferieren. Es wird zumeist ein englischer Erbschein verlangt. Einen solchen zu beantragen ist jedoch mit Zeit, Kosten und vielen Mühen verbunden.

Es gibt grundsätzlich in jedem englisch-deutschen Erbfall verschiedene praktische Fragen, die vorab geklärt werden müssen:

a. Liegt ein gültiges Testament vor oder verstarb der Erblasser ohne dies?

b. Wo befindet sich das Vermögen des Erblassers? Wie ist es aufgeteilt? Falls Geldvermögen vorhanden ist, bei welchen Banken befindet es sich und wo? Wenn Grundbesitz vorhanden sein sollte, dann stellt sich die Frage in welchem Land bzw. welchen Ländern?

Sind die praktischen Fragen geklärt und die entsprechenden Belege zusammengetragen, dann ist als nächstes hier zu klären, welches Recht anzuwenden ist auf welches Vermögen.

Dieser Blog soll dazu beitragen, die praktischen Fragen solcher Erbfälle zu erörtern und juristische  Anregungen zu erhalten. Er kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzten.

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