Archiv der Kategorie: Englisches Recht

Blogside for English speakers about English-German divorce

English-German divorce

Here comes a side of this blog for English-speakers.

If you are married to an English spouse or if you are English and married with a German spouse, there are special questions to solve the separation as fair and amicable as possible. If you are also looking for a way to get the best results out of a court procedure, you are just right at this blog to get the essential input.

Firstly, here are several question which might appear in this kind of situations:

Where can I go to court for divorce – in the UK or in Germany?

Where do I have to file my divorce petition – in the UK or in Germany?

Which are the advantages and the disadvantages?

Can I get a pension sharing of a German pension by a court in the UK? Can I get a pension sharing of an British Army Pension by a court in Germany?

Which are the reasons for divorce in both of the jurisdictions?

How much maintenance will I get?

Can I get a lump sum to get a clean break?

What are the financial aspects of a German divorce (Zugewinnausgleich)?

So, what are your experiences and questions? Get started for this side of the blog!

Englisches Vertragsrecht – Englische Verträge bedürfen größter Sorgfalt

Vorsicht bei englischen Verträgen, denn sie sind oft einseitig für den Vertrag erstellenden englischen Partner konzipiert. Er ist daher stets sehr sorgfältig zu überprüfen, ob die vertraglichen Pflichten beidseitig festgelegt wurden oder eben nicht. Als Beispiel hierzu sei eine Klausel zum Schutz vor Einschränkungen einer Haftung für Vertraulichkeitsbruch genannt: “Nothing in this Agreement shall exclude or restrict the liability of the Associate (Anmerkung: deutscher Vertragspartner) to the B. (Anmerkung: englischer Vertragspartner) of clause … (Confidentiality).” Die englische Vertragspartei verpflichtete sich in dem Beispiels-Agreement jedoch nicht gleichermaßen.

Englisches Erbrecht – Englische Banken wollen englischen Erbschein

Selbst wenn ein deutsches Testament und ein deutscher Erbschein vorliegt, sind die englischen Bank oftmals nicht bereit, das Geld des Erblassers an dessen Erben zu transferieren. Es wird zumeist ein englischer Erbschein verlangt. Einen solchen zu beantragen ist jedoch mit Zeit, Kosten und vielen Mühen verbunden.

Englisches Erbrecht – Englisches Testament nicht in Druckbuchstaben unterzeichnen!

Deutsche, die nach England oder Wales ausgewandert sind und dort Vermögen erworben haben, sollten sich beim Aufstellen eines englischen Testaments umfassend beraten lassen. Der einfache Will Writer Service ist zwar kostengünstig, aber es entstehen häufig Fehler, die zu Lasten der Erben gehen und vermeidbar sind. Der Rat eines spezialisierten Rechtsexperten zahlt sich dem entgegen besonders aus.
Als Beispiel dient folgender aktueller Fall: Eine in England lebende Deutsche unterzeichnet ihren „Last Will and Testament“ (englisches Testament) in Blockbuchstaben.
Die eigene Unterschrift in Blockbuchstaben zu schreiben ist bei Deutschen in England weiter verbreitet als gedacht, da Englisches Erbrecht – Englisches Testament nicht in Druckbuchstaben unterzeichnen! weiterlesen

Englisches Recht – Englische Ltd. und die deutsche Insolvenz

Darf ein „director“ einer englischen Company Limited by Shares, kurz Ltd, nach den nationalen Regelungen zur deutschen Insolvenzverschleppungshaftung strafrechtlich verfolgt werden?

Eine Insolvenzantragspflicht eines “directors” wird unterschiedlich beurteilt. In der einschlägigen Literatur wird vetreten, dass es keine entsprechende Anwendung des § 64 GmbHG in Verbindung mit §§ 17, 19 InsO für einen „director“ wie für den Geschäftsführer geben kann, die ihn verpflichten würde, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich Insolvenz in Deutschland anzumelden, weil dieser Bereich dem Gesellschaftsstatut zuzuordnen ist. Nach dem Gesellschaftsstatut und der Gründungstheorie ist für eine englische Ltd das englische Gesellschaftsrecht maßgeblich. Daher kann keine Pflicht bestehen nach § 15a und 17 InsO bei Zahlungsrückständen von mehr als 2 bis 4 Wochen eine Insolvenz anzumelden.

Diese Meinung fand Einzug in die Rechtsprechung, z.B. Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 24.03.2005, 17 C 289/04, welches Englisches Recht – Englische Ltd. und die deutsche Insolvenz weiterlesen