British Armee Pension Sharing

Viele deutsche Frauen sind mit britischen Soldaten verheiratet und stehen beim Scheitern dieser Ehen vor besonderen Herausforderungen finanzieller Art. Oftmals waren sie während der Ehe wenig oder gar nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben kaum eigene Rentenanwartschaften erworben. Nach dem Scheitern der oftmals langjährigen Ehe ist dann die finanzielle Absicherung des Alters ein zentrales Anliegen dieser Frauen. Viele dieser Frauen stellen sich die Frage wie an einen angemessenen Teil der Britischen Armeerente des baldigen Ex-Ehemannzu kommen ist, wenn sie selber in Deutschland leben? Wie verhält es sich, wenn der baldige Ex-Ehemann britischer Soldat ist und nich tmehr in Deutschland stationiert ist oder aber wenn er gar kein Soldat mehr ist, aber noch in Deutschland lebt oder in Groß Britannien?

Es sind auch weitere Aspekte zu bedenken und zwar:

a. Welches ist die gesetzliche Grundlage für einen britischen Versorgungsausgleich, nämlich insbesondere dem  Pension-Sharing-Anspruch?

b. Was ist beim deutschen Gericht zu beachten im deutschen Scheidungsverfahren?

c. Kann eine Regelung über dieses Thema in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen den Ehepartnerbzw. Ex-Ehepartner getroffen werden? Was ist dabei zu beachten?

d. Wie kann die Ehefrau eine aktuelle Auskunft über die Armeerentenanwartschaften des Ehemannes bekommen? Wozu ist der Ehemann verpflichtet?

e. Wie und mit wem kann vor einem englischen Gericht der Anspruch auf ein Pension Sharing beantragt und durchgesetzt werden?

f. Nach welcher Formel wird der Anteil des Ehepartner an der Armeerente des anderen Ehepartner allgemein berechnet?

Diese Blogs sollen dazu beitragen, solche Fälle zu erörtern und juristische Anregungen zu erhalten. Er kann keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzten.

Foto für British Armee Pension Sharing

 

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